Derzeit gilt bei uns keine Maskenpflicht
Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:
- Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings,
- öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Haltestellen sowie Taxi,
- Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels,
- Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr und
- Einrichtungen zur Religionsausübung, außer diese werden zwecks einer religiösen Zusammenkunft wie z.B. einer Messe betreten
Verfolgen Sie bitte weiterhin die aktuellen Bundesverordnungen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!